- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Die Kosten für ein Reihengrab werden zum 1. Januar 2027 auf 3.622€ erhöht!